Abbruchgenehmigung in Berlin
In Berlin ist für die meisten Abbruchvorhaben eine behördliche Genehmigung oder zumindest eine Anzeige erforderlich. Wir erklären Ihnen, welche Vorschriften gelten und wie wir Sie bei der Antragstellung unterstützen.
Wann braucht man eine Abbruchgenehmigung?
Seit 2006 ist der Abbruch in Berlin grundsätzlich genehmigungsfrei, muss aber dem zuständigen Bezirksamt angezeigt werden (Abbruchanzeige nach § 62 BauO Bln). Ausnahmen bestehen für:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Abbruchanzeige benötigen Sie in der Regel:
Fristen und Ablauf
Die Abbruchanzeige muss mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Das Bezirksamt prüft die Unterlagen und kann innerhalb dieser Frist Einwände erheben oder zusätzliche Auflagen erteilen.
Besondere Vorschriften in Berlin
Wir übernehmen die Genehmigung für Sie
Die Lula Bau GmbH unterstützt Sie bei allen Genehmigungsverfahren. Von der Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Kommunikation mit den Behörden übernehmen wir alle Schritte für Sie.