Abbruchanzeige
Eine schriftliche Mitteilung an die Bauaufsichtsbehoerde ueber geplante Abbrucharbeiten. In Berlin fuer nicht genehmigungspflichtige Abbruchvorhaben erforderlich.
Die Abbruchanzeige ist eine formelle Mitteilung an das zustaendige Bezirksamt in Berlin, die vor Beginn von Abbrucharbeiten eingereicht werden muss. Sie ist bei nicht genehmigungspflichtigen Abbruchvorhaben erforderlich, beispielsweise bei kleineren Gebaeuden oder Nebengebaeuden. Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten erfolgen und enthaelt Angaben zum Bauwerk, zur Art des Abbruchs und zur Entsorgung der Abfaelle. Zusaetzlich sind haeufig ein Standsicherheitsnachweis und ein Schadstoffgutachten beizufuegen. Bei Nichtbeachtung drohen Ordnungswidrigkeiten und Bussgelder.
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