Recht & Genehmigungen

Immissionsschutz

Massnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt vor schaedlichen Einwirkungen wie Laerm, Staub und Erschuetterungen bei Abbrucharbeiten.

Der Immissionsschutz umfasst alle Massnahmen zur Begrenzung schaedlicher Einwirkungen auf die Umgebung waehrend Bau- und Abbrucharbeiten. Relevante Immissionen bei Abbrucharbeiten sind Laerm, Staub, Erschuetterungen und Schadstoffe. In Berlin gelten strenge Vorschriften gemaess dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Berliner Landesimmissionsschutzverordnung. Abbrucharbeiten duerfen in der Regel nur werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr durchgefuehrt werden. Staubminderungsmassnahmen wie Befeuchtung und Einhausungen sind bei allen Abbrucharbeiten erforderlich. Bei besonders laermintensiven Arbeiten in Wohngebieten koennen zusaetzliche zeitliche Einschraenkungen gelten.

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