Teilrueckbau
Der Rueckbau einzelner Gebaeudeteile, waehrend die verbleibende Substanz erhalten und weiter genutzt wird.
Der Teilrueckbau bezeichnet den gezielten Abbruch einzelner Gebaeudeteile wie Anbauten, Aufstockungen oder einzelner Geschosse, waehrend der restliche Bestand erhalten bleibt. Diese Massnahme erfordert besondere planerische und statische Sorgfalt, da die Standsicherheit des verbleibenden Gebaeudes jederzeit gewaehrleistet sein muss. In Berlin ist der Teilrueckbau haeufig bei der Umgestaltung von Gewerbeobjekten, bei der Beseitigung ungenehmigter Anbauten oder im Rahmen von Modernisierungsprojekten erforderlich. Ein Standsicherheitsnachweis fuer den verbleibenden Gebaeudeteil ist zwingend erforderlich. Der Teilrueckbau erfordert eine enge Abstimmung zwischen Abbruchunternehmen, Statiker und Bauherrn.
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