Bestandsschutz
Der rechtliche Schutz eines bestehenden Gebaeudes, das nach aelteren Bauvorschriften errichtet wurde und bei unveraenderter Nutzung nicht an aktuelle Normen angepasst werden muss.
Bestandsschutz ist ein baurechtliches Prinzip, das besagt, dass rechtmaessig errichtete Gebaeude auch dann weiter genutzt werden duerfen, wenn sie nicht den aktuellen Bauvorschriften entsprechen. Der Bestandsschutz endet in der Regel, wenn das Gebaeude abgerissen, wesentlich umgebaut oder seine Nutzung geaendert wird. Bei Teilrueckbauarbeiten ist daher sorgfaeltig zu pruefen, ob der Bestandsschutz fuer das restliche Gebaeude erhalten bleibt. In Berlin spielt der Bestandsschutz besonders bei Altbauten eine wichtige Rolle, da viele Gebaeude unter aelteren Bauordnungen errichtet wurden. Eine baurechtliche Beratung vor Beginn von Abbrucharbeiten ist empfehlenswert.
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