Denkmalschutz
Gesetzlicher Schutz fuer kulturhistorisch bedeutsame Gebaeude. In Berlin durch das Denkmalschutzgesetz geregelt, relevant bei Abbruch- und Sanierungsvorhaben.
Der Denkmalschutz dient der Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Gebaeude, Ensembles und Gartendenkmale. In Berlin stehen ueber 14.000 Objekte unter Denkmalschutz, darunter viele Gruenderzeitgebaeude, Industriebauten und Nachkriegsarchitektur. Fuer Abbruch- oder Umbauarbeiten an denkmalgeschuetzten Gebaeuden ist neben der Baugenehmigung eine denkmalrechtliche Genehmigung des Landesdenkmalamts erforderlich. Ein vollstaendiger Abbruch wird in der Regel nur genehmigt, wenn der Erhalt wirtschaftlich unzumutbar ist. Beim Teilrueckbau oder bei der Entkernung denkmalgeschuetzter Gebaeude muessen erhaltenswerte Bauteile gesichert und dokumentiert werden.
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