Genehmigung & Abbruchanzeige
Abrissgenehmigung in Berlin
Bevor ein Gebäude in Berlin abgerissen werden darf, ist in der Regel eine Abbruchanzeige nach §62 BauO Bln beim Bezirksamt erforderlich. Das klingt komplizierter, als es ist – denn wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie: von der Prüfung der Genehmigungspflicht über die Schadstoffprüfung bis zur Einreichung und zum Abriss.
So läuft die Genehmigung ab
Prüfung der Genehmigungspflicht
Wir klären, ob eine Abbruchanzeige oder eine Genehmigung nötig ist.
Unterlagen & Schadstoffe
Wir stellen Unterlagen zusammen und prüfen auf Asbest, KMF und PCB.
Abbruchanzeige einreichen
Einreichung beim zuständigen Bezirksamt nach §62 BauO Bln.
Abriss starten
Nach Freigabe führen wir den Abriss termingerecht aus.
Häufige Fragen zur Abrissgenehmigung
Brauche ich in Berlin eine Abrissgenehmigung?
Für die meisten Abbrüche ist in Berlin eine Abbruchanzeige nach §62 BauO Bln beim Bezirksamt erforderlich. Bei Denkmalschutz, Milieuschutz oder größeren Gebäuden kann eine zusätzliche Genehmigung nötig sein. Wir prüfen das für Ihr Vorhaben.
Wie lange dauert die Abbruchanzeige?
Nach Einreichung gilt in der Regel eine Frist von etwa einem Monat, innerhalb derer das Amt widersprechen kann. Wir reichen vollständig ein, damit es keine Verzögerungen gibt.
Übernehmen Sie die Genehmigung komplett?
Ja. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Abwicklung: Schadstoffgutachten, Abbruchanzeige, Statik-Nachweise und Abriss – Sie haben einen Ansprechpartner.
Ihr Projekt
Haben Sie ein Abbruchprojekt?
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung und ein unverbindliches Festpreisangebot. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.