Entsorgungsnachweis
Ein behoerdlich vorgeschriebener Nachweis ueber die ordnungsgemasse Entsorgung von Abfaellen, insbesondere bei gefaehrlichen Abfaellen aus Abbrucharbeiten.
Der Entsorgungsnachweis ist ein Dokument, das die ordnungsgemasse und schadlose Entsorgung von Abfaellen bestaetigt. Bei gefaehrlichen Abfaellen, die haeufig bei Abbrucharbeiten anfallen (z. B. Asbest, PCB, PAK), ist der Entsorgungsnachweis gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Beginn der Entsorgung bei der zustaendigen Behoerde eingeholt werden. In Berlin ist die Senatsverwaltung fuer Umwelt zustaendig. Der Nachweis besteht aus drei Teilen: der Verantwortlichen Erklaerung des Abfallerzeugers, der Annahmeerklaerung des Entsorgungsunternehmens und der Behoerdlichen Bestaetigung. Die lueckenlose Dokumentation der Entsorgung ist fuer Abbruchunternehmen verpflichtend.
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