Nachweisverordnung
Deutsche Verordnung, die die Dokumentation der Entsorgung gefaehrlicher Abfaelle mittels Entsorgungsnachweis und Begleitscheinen regelt.
Die Nachweisverordnung (NachwV) regelt die Dokumentationspflichten bei der Entsorgung von Abfaellen, insbesondere von gefaehrlichen Abfaellen. Sie schreibt vor, dass fuer die Entsorgung gefaehrlicher Abfaelle ein Entsorgungsnachweis gefuehrt und jeder Transport mit einem Begleitschein dokumentiert werden muss. Seit 2010 erfolgt die Nachweisfuehrung in Deutschland elektronisch ueber das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV). Fuer Abbruchunternehmen in Berlin ist die Nachweisverordnung besonders relevant, da bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten haeufig gefaehrliche Abfaelle wie Asbest, PCB oder kontaminierte Boeden anfallen. Die lueckenlose Nachweisfuehrung ist gesetzlich verpflichtend und wird von den Behoerden kontrolliert.
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