Genehmigungen & RechtAktualisiert: 1. Juni 20267 min

Entsorgungsnachweis in Berlin: Pflichten und Ablauf

Alles über den Entsorgungsnachweis in Berlin: gesetzliche Grundlagen der NachweisVO, elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV), Pflichten und Bußgelder bei Verstößen.

Entsorgungsnachweis in Berlin: Pflichten und Ablauf

Bei Abbruch-, Sanierungs- und Entsorgungsprojekten ist die lückenlose Dokumentation der Abfallentsorgung gesetzlich vorgeschrieben. Der Entsorgungsnachweis belegt, dass Abfälle ordnungsgemäß und umweltgerecht entsorgt wurden. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf in Berlin.

Rechtliche Grundlagen

Die Pflicht zum Entsorgungsnachweis ergibt sich aus mehreren Gesetzen und Verordnungen:

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Grundlage der deutschen Abfallwirtschaft, regelt die Hierarchie von Vermeidung, Verwertung und Beseitigung
Nachweisverordnung (NachwV): Regelt das Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle im Detail
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV): Pflicht zur Getrenntsammlung und Dokumentation
Berliner Abfallwirtschaftsgesetz: Landesspezifische Ergänzungen

Wer braucht einen Entsorgungsnachweis?

Pflicht zum Entsorgungsnachweis besteht für:

Erzeuger gefährlicher Abfälle (z. B. Asbest, kontaminierter Boden, KMF)
Beförderer gefährlicher Abfälle (Transportunternehmen)
Betreiber von Entsorgungsanlagen
Abbruchunternehmen, die gefährliche Abfälle erzeugen

Kein formaler Entsorgungsnachweis erforderlich bei:

Nicht-gefährlichen Abfällen unter 2 Tonnen pro Jahr und Abfallschlüssel
Entsorgung über zugelassene Sammelentsorgungsnachweis-Systeme

Allerdings besteht auch bei nicht-gefährlichen Abfällen eine Dokumentationspflicht (Register- und Nachweispflicht nach § 49 KrWG).

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)

Seit 2011 ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) für gefährliche Abfälle in Deutschland Pflicht. Das System wird über die zentrale Plattform ZEDAL oder vergleichbare zertifizierte Anbieter abgewickelt.

Bestandteile des eANV:

1.**Entsorgungsnachweis (EN):** Vorab-Genehmigung der Entsorgung durch die zuständige Behörde
2.**Begleitschein (BGS):** Dokumentiert jeden einzelnen Transport gefährlicher Abfälle
3.**Übernahmeschein (ÜS):** Bestätigt die Annahme durch die Entsorgungsanlage

Ablauf des elektronischen Verfahrens:

1.Der Abfallerzeuger erstellt den Entsorgungsnachweis im eANV-System
2.Die Entsorgungsanlage bestätigt die Annahmebereitschaft
3.Die zuständige Behörde (in Berlin: Senatsverwaltung für Umwelt) prüft und genehmigt
4.Für jeden Transport wird ein elektronischer Begleitschein erstellt
5.Alle Beteiligten (Erzeuger, Beförderer, Entsorger) signieren elektronisch
6.Die Behörde erhält automatisch alle Daten zur Überwachung

Welche Abfälle aus Abbruchprojekten sind gefährlich?

Bei Abbruch- und Sanierungsprojekten fallen häufig folgende gefährliche Abfälle an:

Asbest und asbesthaltige Materialien (AVV 17 06 01*, 17 06 05*)
Künstliche Mineralfasern (KMF) (AVV 17 06 03*)
Teerhaltige Baustoffe (AVV 17 03 01*)
PCB-haltige Materialien (AVV 17 09 02*)
Kontaminierter Boden (AVV 17 05 03*)
Bleimennige und bleihaltige Farben (AVV 17 09 03*)

Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen die Nachweisverordnung werden streng geahndet:

Fehlender Entsorgungsnachweis: Bußgeld bis zu 50.000 Euro
Falsche Angaben im Nachweisverfahren: Bußgeld bis zu 50.000 Euro
Transport ohne Begleitschein: Bußgeld bis zu 10.000 Euro
Illegale Entsorgung gefährlicher Abfälle: Straftat (§ 326 StGB), Freiheitsstrafe bis 5 Jahre

Zusätzlich drohen bei gewerbsmäßigen Verstößen der Entzug der Transportgenehmigung und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Aufbewahrungspflichten

Alle Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. Bei gefährlichen Abfällen empfiehlt sich eine längere Aufbewahrung, da Haftungsansprüche bis zu 30 Jahre geltend gemacht werden können.

So handhabt die Lula Bau GmbH den Entsorgungsnachweis

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb übernimmt die Lula Bau GmbH die vollständige Abwicklung des Nachweisverfahrens:

1.**Schadstoffuntersuchung** zur Identifikation gefährlicher Abfälle
2.**Erstellung der Entsorgungsnachweise** im eANV-System
3.**Sortenreine Trennung** auf der Baustelle
4.**Transport** zu zugelassenen Entsorgungsanlagen
5.**Elektronische Begleitscheine** für jeden Transport
6.**Übergabe der vollständigen Dokumentation** an den Auftraggeber

Sie erhalten von uns eine lückenlose Dokumentation aller Entsorgungsvorgänge – rechtssicher und jederzeit prüfungsfähig. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zum Entsorgungsnachweis haben oder ein Projekt planen.

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