Schadstoffgutachten: Wann ist es Pflicht?
Vor Abbruch- und Sanierungsarbeiten stellt sich immer die Frage: Muss ein Schadstoffgutachten erstellt werden? Die Antwort hängt vom Baujahr, dem Umfang der Arbeiten und den verbauten Materialien ab. Wir erklären die gesetzlichen Vorgaben und den praktischen Ablauf.
Wann ist ein Schadstoffgutachten gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Schadstoffgutachten (auch: Gebäudeschadstoffuntersuchung oder Rückbau- und Entsorgungskonzept) ist in folgenden Fällen Pflicht:
1. Abbruch von Gebäuden (Baujahr vor 1993)
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet den Bauherrn, vor Abbrucharbeiten eine Erkundung auf gefährliche Stoffe durchzuführen. Bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet oder umgebaut wurden, ist das Vorhandensein von Asbest und anderen Schadstoffen wahrscheinlich.
2. Sanierung und Umbau mit Eingriff in die Bausubstanz
Sobald bei Sanierungen in die bestehende Bausubstanz eingegriffen wird (z. B. Wanddurchbrüche, Bodenentfernung, Leitungsarbeiten), muss vorab geprüft werden, ob schadstoffhaltige Materialien betroffen sind.
3. Nutzungsänderung
Bei einer Nutzungsänderung (z. B. von Gewerbe zu Wohnen) kann die Behörde ein Schadstoffgutachten fordern, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit sicherzustellen.
4. Anforderung durch Behörden
Das Bezirksamt kann im Rahmen der Abbruchanzeige ein Schadstoffgutachten nachfordern. In der Praxis geschieht dies regelmäßig bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden.
Welche Schadstoffe werden untersucht?
Ein umfassendes Schadstoffgutachten untersucht auf folgende Stoffe:
TRGS 519: Die technische Regel für Asbest
Die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) ist die zentrale Vorschrift für den Umgang mit Asbest. Sie regelt:
Wer darf ein Schadstoffgutachten erstellen?
Ein Schadstoffgutachten muss von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt werden. Anerkannte Qualifikationen sind:
Wichtig: Der Gutachter sollte unabhängig vom Abbruchunternehmen sein, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Ablauf einer Schadstoffuntersuchung
Kosten eines Schadstoffgutachtens
Die Kosten hängen von der Gebäudegröße und dem Untersuchungsumfang ab:
Einzelne Laboranalysen kosten:
Konsequenzen bei fehlendem Gutachten
Wird ein vorgeschriebenes Schadstoffgutachten nicht erstellt, drohen:
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