Genehmigung für Erdarbeiten und Aushub in Berlin
Erdarbeiten sind ein grundlegender Bestandteil vieler Bauprojekte. Doch bevor der Bagger anrollt, müssen in Berlin verschiedene Genehmigungen und Auflagen beachtet werden. Von der Baumschutzverordnung bis zum Bodenschutzgesetz – wir geben Ihnen einen Überblick.
Wann ist eine Genehmigung für Erdarbeiten erforderlich?
Nicht jede Erdarbeit benötigt eine separate Genehmigung. In folgenden Fällen sind jedoch behördliche Schritte notwendig:
Baugrubenaushub für genehmigungspflichtige Bauvorhaben: Die Erdarbeiten sind Teil der Baugenehmigung Erdarbeiten im Bereich geschützter Bäume: Genehmigung nach Baumschutzverordnung Aushub in Wasserschutzgebieten: Genehmigung der Unteren Wasserbehörde Grundwasserabsenkung: Wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich Erdarbeiten auf altlastverdächtigen Flächen: Anzeige bei der Bodenschutzbehörde Bodendenkmale: Genehmigung des Landesdenkmalamtes Bodenschutzgesetz und Bundesbodenschutzverordnung
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) bilden die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Boden:
Zentrale Pflichten:
Vorsorgepflicht: Der Boden darf durch Erdarbeiten nicht schädlich verändert werden Vorsorgewerte: Grenzwerte für Schadstoffgehalte im Boden Verwertungspflicht: Ausgehobener Boden soll nach Möglichkeit wiederverwendet werden Nachweispflicht: Bei Verdacht auf Kontamination muss eine Bodenuntersuchung erfolgen Zuständig in Berlin: Die Senatsverwaltung für Umwelt sowie die Bezirksämter (Untere Bodenschutzbehörden) überwachen die Einhaltung.
Baumschutzverordnung Berlin
Die Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO Bln) schützt alle Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm (gemessen in 1,30 m Höhe). Bei Erdarbeiten im Kronentraufbereich geschützter Bäume gelten strenge Auflagen:
Schutzmaßnahmen:
Erdarbeiten im Wurzelbereich sind grundsätzlich verboten Der Kronentraufbereich plus 1,50 m ist als Schutzzone definiert Handschachtung statt Maschineneinsatz im Wurzelbereich Wurzelvorhang bei unvermeidbaren Eingriffen Ökologische Baubegleitung bei besonders schützenswerten Bäumen Genehmigungsverfahren:
1.Antrag auf Befreiung von der Baumschutzverordnung beim Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks
2.Begehung durch die Behörde
3.Festlegung von Auflagen und Ersatzpflanzungen
4.Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung
Grundwasser und Wasserschutz
Berlin liegt in einer Region mit teilweise hohem Grundwasserstand. Erdarbeiten, die das Grundwasser berühren, unterliegen besonderen Vorschriften:
Grundwasserabsenkung:
Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich Antrag bei der Senatsverwaltung für Umwelt (Obere Wasserbehörde) Hydrogeologisches Gutachten als Grundlage Einleitgenehmigung für abgepumptes Grundwasser Monitoring der Grundwasserstände während der Bauphase Wasserschutzgebiete:
In Berliner Wasserschutzgebieten (z. B. Johannisthal, Tiefwerder) gelten verschärfte Anforderungen. Erdarbeiten können hier eingeschränkt oder untersagt werden.
Kontaminierter Boden
In Berlin gibt es zahlreiche Flächen mit Bodenverunreinigungen (Altlasten). Vor Erdarbeiten auf verdächtigen Flächen ist Folgendes zu beachten:
Erkennungsmerkmale:
Ehemalige Industrie- oder Gewerbestandorte Frühere Tankstellen oder Chemische Reinigungen Aufschüttungen mit unbekanntem Material Altlastenkataster des Landes Berlin (öffentlich einsehbar) Pflichten bei kontaminiertem Boden:
1.Bodenuntersuchung durch ein akkreditiertes Labor
2.Bewertung nach den Zuordnungswerten der LAGA M 20
3.Erstellung eines Entsorgungskonzepts
4.Entsorgung auf zugelassenen Deponien je nach Belastungsgrad (Z0, Z1, Z2, größer Z2)
5.Entsorgungsnachweise und Dokumentation
Kostenauswirkung: Kontaminierter Boden verteuert die Entsorgung erheblich. Während sauberer Boden (Z0) für 5–15 Euro pro Tonne entsorgt werden kann, kostet die Entsorgung von stark belastetem Boden (größer Z2) 80–200 Euro pro Tonne.
Praktische Tipps für Erdarbeiten in Berlin
1.**Frühzeitig planen:** Genehmigungen können mehrere Wochen in Anspruch nehmen
2.**Altlastenkataster prüfen:** Vor dem Grundstückskauf oder vor Baubeginn das Berliner Altlastenkataster einsehen
3.**Bäume kartieren:** Lage und Stammumfang aller Bäume dokumentieren
4.**Bodenprobe nehmen:** Bei unbekannten Böden eine Vorab-Analyse durchführen
5.**Grundwasserstand ermitteln:** Beim Geologischen Dienst Berlin Informationen einholen
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