Genehmigungen & RechtAktualisiert: 1. Juni 20266 min

Genehmigung für Erdarbeiten und Aushub in Berlin

Wann brauchen Sie eine Genehmigung für Erdarbeiten in Berlin? Erfahren Sie alles über Bodenschutzgesetz, Baumschutzverordnung, Grundwasser und kontaminierten Boden.

Genehmigung für Erdarbeiten und Aushub in Berlin

Erdarbeiten sind ein grundlegender Bestandteil vieler Bauprojekte. Doch bevor der Bagger anrollt, müssen in Berlin verschiedene Genehmigungen und Auflagen beachtet werden. Von der Baumschutzverordnung bis zum Bodenschutzgesetz – wir geben Ihnen einen Überblick.

Wann ist eine Genehmigung für Erdarbeiten erforderlich?

Nicht jede Erdarbeit benötigt eine separate Genehmigung. In folgenden Fällen sind jedoch behördliche Schritte notwendig:

Baugrubenaushub für genehmigungspflichtige Bauvorhaben: Die Erdarbeiten sind Teil der Baugenehmigung
Erdarbeiten im Bereich geschützter Bäume: Genehmigung nach Baumschutzverordnung
Aushub in Wasserschutzgebieten: Genehmigung der Unteren Wasserbehörde
Grundwasserabsenkung: Wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich
Erdarbeiten auf altlastverdächtigen Flächen: Anzeige bei der Bodenschutzbehörde
Bodendenkmale: Genehmigung des Landesdenkmalamtes

Bodenschutzgesetz und Bundesbodenschutzverordnung

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) bilden die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Boden:

Zentrale Pflichten:

Vorsorgepflicht: Der Boden darf durch Erdarbeiten nicht schädlich verändert werden
Vorsorgewerte: Grenzwerte für Schadstoffgehalte im Boden
Verwertungspflicht: Ausgehobener Boden soll nach Möglichkeit wiederverwendet werden
Nachweispflicht: Bei Verdacht auf Kontamination muss eine Bodenuntersuchung erfolgen

Zuständig in Berlin: Die Senatsverwaltung für Umwelt sowie die Bezirksämter (Untere Bodenschutzbehörden) überwachen die Einhaltung.

Baumschutzverordnung Berlin

Die Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO Bln) schützt alle Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm (gemessen in 1,30 m Höhe). Bei Erdarbeiten im Kronentraufbereich geschützter Bäume gelten strenge Auflagen:

Schutzmaßnahmen:

Erdarbeiten im Wurzelbereich sind grundsätzlich verboten
Der Kronentraufbereich plus 1,50 m ist als Schutzzone definiert
Handschachtung statt Maschineneinsatz im Wurzelbereich
Wurzelvorhang bei unvermeidbaren Eingriffen
Ökologische Baubegleitung bei besonders schützenswerten Bäumen

Genehmigungsverfahren:

1.Antrag auf Befreiung von der Baumschutzverordnung beim Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks
2.Begehung durch die Behörde
3.Festlegung von Auflagen und Ersatzpflanzungen
4.Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung

Grundwasser und Wasserschutz

Berlin liegt in einer Region mit teilweise hohem Grundwasserstand. Erdarbeiten, die das Grundwasser berühren, unterliegen besonderen Vorschriften:

Grundwasserabsenkung:

Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich
Antrag bei der Senatsverwaltung für Umwelt (Obere Wasserbehörde)
Hydrogeologisches Gutachten als Grundlage
Einleitgenehmigung für abgepumptes Grundwasser
Monitoring der Grundwasserstände während der Bauphase

Wasserschutzgebiete:

In Berliner Wasserschutzgebieten (z. B. Johannisthal, Tiefwerder) gelten verschärfte Anforderungen. Erdarbeiten können hier eingeschränkt oder untersagt werden.

Kontaminierter Boden

In Berlin gibt es zahlreiche Flächen mit Bodenverunreinigungen (Altlasten). Vor Erdarbeiten auf verdächtigen Flächen ist Folgendes zu beachten:

Erkennungsmerkmale:

Ehemalige Industrie- oder Gewerbestandorte
Frühere Tankstellen oder Chemische Reinigungen
Aufschüttungen mit unbekanntem Material
Altlastenkataster des Landes Berlin (öffentlich einsehbar)

Pflichten bei kontaminiertem Boden:

1.Bodenuntersuchung durch ein akkreditiertes Labor
2.Bewertung nach den Zuordnungswerten der LAGA M 20
3.Erstellung eines Entsorgungskonzepts
4.Entsorgung auf zugelassenen Deponien je nach Belastungsgrad (Z0, Z1, Z2, größer Z2)
5.Entsorgungsnachweise und Dokumentation

Kostenauswirkung: Kontaminierter Boden verteuert die Entsorgung erheblich. Während sauberer Boden (Z0) für 5–15 Euro pro Tonne entsorgt werden kann, kostet die Entsorgung von stark belastetem Boden (größer Z2) 80–200 Euro pro Tonne.

Praktische Tipps für Erdarbeiten in Berlin

1.**Frühzeitig planen:** Genehmigungen können mehrere Wochen in Anspruch nehmen
2.**Altlastenkataster prüfen:** Vor dem Grundstückskauf oder vor Baubeginn das Berliner Altlastenkataster einsehen
3.**Bäume kartieren:** Lage und Stammumfang aller Bäume dokumentieren
4.**Bodenprobe nehmen:** Bei unbekannten Böden eine Vorab-Analyse durchführen
5.**Grundwasserstand ermitteln:** Beim Geologischen Dienst Berlin Informationen einholen

Lula Bau GmbH: Ihr Partner für Erdarbeiten in Berlin

Die Lula Bau GmbH kennt die Berliner Vorschriften für Erdarbeiten im Detail. Wir kümmern uns um alle erforderlichen Genehmigungen, koordinieren Bodenuntersuchungen und sorgen für die fachgerechte Entsorgung von Aushubmaterial. Von der Baugrube bis zur Geländemodellierung – kontaktieren Sie uns für Ihr Erdbauprojekt.

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