Genehmigungen für Leitungsbau und Straßenaufbruch in Berlin
Leitungsbauarbeiten im öffentlichen Straßenraum erfordern in Berlin eine Vielzahl von Genehmigungen und Abstimmungen. Ob Wasserleitung, Stromkabel oder Gasleitung – ohne die richtige Aufgrabungsgenehmigung und Verkehrssicherung darf nicht gebaut werden. Wir erklären den Ablauf.
Die Aufgrabungsgenehmigung
Die Aufgrabungsgenehmigung ist die zentrale Genehmigung für alle Arbeiten, bei denen öffentliche Straßen, Gehwege oder Plätze aufgegraben werden. Sie wird vom zuständigen Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks erteilt.
Wann ist eine Aufgrabungsgenehmigung erforderlich?
Verlegung neuer Leitungen (Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telekommunikation) Reparatur und Erneuerung bestehender Leitungen Hausanschlüsse von der Hauptleitung zum Gebäude Kanalarbeiten im öffentlichen Straßenraum Antrag und Unterlagen:
1.Antragsformular des zuständigen Bezirksamtes
2.Lageplan mit eingezeichneter Aufgrabungsstrecke (Maßstab 1:500)
3.Querschnitt des Grabenprofils
4.Beschreibung der geplanten Arbeiten und des Zeitraums
5.Nachweis der Verkehrssicherung (Verkehrszeichenplan)
6.Nachweis der Versicherung (Haftpflicht)
7.Wiederherstellungskonzept für die Straßenoberfläche
Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde
Wenn die Leitungsbauarbeiten den fließenden oder ruhenden Verkehr beeinträchtigen, ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Erforderlich bei:
Sperrung von Fahrspuren oder ganzen Straßen Einrichtung von Baustellen im Straßenraum Umleitung von Bus- oder Straßenbahnlinien Einschränkung von Parkflächen Verkehrszeichenplan:
Der Verkehrszeichenplan zeigt die Beschilderung, Absperrungen und Umleitungen während der Bauarbeiten. Er muss von einem Fachplaner erstellt und von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden.
Bearbeitungszeit: Die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde kann 2–6 Wochen in Anspruch nehmen. Bei Hauptverkehrsstraßen sind längere Vorlaufzeiten einzuplanen.
Koordination mit den Versorgungsunternehmen
Vor dem Aufgraben müssen die vorhandenen Leitungen im Baubereich ermittelt werden. In Berlin sind folgende Versorgungsunternehmen zu beteiligen:
Berliner Wasserbetriebe (BWB)
Zuständig für Trinkwasser und Abwasser Leitungsauskunft und Abstimmung bei Arbeiten in der Nähe von Wasser-/Abwasserleitungen Genehmigung für Hausanschlüsse Stromnetz Berlin
Zuständig für das Berliner Stromnetz Leitungsauskunft und Kabelschutzanweisung Koordination bei Kreuzungen mit Stromleitungen GASAG / NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg
Zuständig für das Gasnetz Gasfreistellung und Sicherung bei Arbeiten in der Nähe von Gasleitungen Telekommunikationsanbieter
Telekom, Vodafone und weitere Anbieter Leitungsauskunft über das BIL-Portal (Bundesweites Informationssystem zur Leitungsrecherche) Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Beteiligung bei Arbeiten im Bereich von U-Bahn-Tunneln, Straßenbahngleisen oder Buswendeschleifen Der Leitungsbau-Prozess in Berlin: Schritt für Schritt
1.**Planung und Leitungsrecherche**
Ermittlung aller vorhandenen Leitungen im Baubereich Leitungsauskunft bei allen Versorgungsunternehmen einholen 2.**Genehmigungsanträge stellen**
Aufgrabungsgenehmigung beim Straßen- und Grünflächenamt Verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde Spartenanmeldung bei den Versorgungsunternehmen 3.**Baustelleneinrichtung**
Verkehrssicherung gemäß Verkehrszeichenplan Absperrung des Arbeitsbereichs Aufstellen der vorgeschriebenen Beschilderung 4.**Suchschachtung**
Freilegung der vorhandenen Leitungen per Handschachtung Dokumentation der tatsächlichen Lage 5.**Leitungsverlegung**
Grabenaushub nach Genehmigungsunterlagen Verlegung der neuen Leitung Bettung und Verdichtung nach Vorschrift 6.**Wiederherstellung**
Verfüllung des Grabens in Schichten mit Verdichtung Wiederherstellung der Straßenoberfläche (Asphalt, Pflaster) Einhaltung der Gewährleistungspflicht (in der Regel 5 Jahre) 7.**Abnahme und Dokumentation**
Abnahme durch das Straßen- und Grünflächenamt Übergabe der Bestandsdokumentation Rückmeldung an die Versorgungsunternehmen Kosten und Gebühren
Die Kosten für Genehmigungen und Gebühren setzen sich zusammen aus:
Aufgrabungsgenehmigung: 100 – 500 Euro (je nach Umfang) Verkehrsrechtliche Anordnung: 50 – 300 Euro Leitungsauskünfte: Meist kostenfrei oder geringe Gebühren Sicherheitsleistung: Kaution für die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Straße Sondernutzungsgebühren: Bei längerer Inanspruchnahme des Straßenraums Häufige Probleme und wie man sie vermeidet
Unbekannte Leitungen: Immer Suchschachtung durchführen, auch wenn Pläne vorliegen Genehmigungsverzögerungen: Anträge frühzeitig einreichen (mindestens 4–6 Wochen Vorlauf) Mangelhafte Wiederherstellung: Führt zu Nachforderungen und Kosten durch das Straßenamt Fehlende Verkehrssicherung: Bußgelder und Haftung bei Unfällen Lula Bau GmbH: Kompetenz im Leitungsbau
Die Lula Bau GmbH übernimmt für Sie den gesamten Genehmigungsprozess beim Leitungsbau in Berlin. Von der Leitungsrecherche über die Aufgrabungsgenehmigung bis zur Wiederherstellung der Straße bieten wir alles aus einer Hand. Unsere Erfahrung mit Berliner Behörden und Versorgungsunternehmen sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Kontaktieren Sie uns für Ihr Leitungsbauprojekt.