Gefahrstoffverordnung
Deutsche Verordnung zum Schutz von Beschaeftigten und der Umwelt beim Umgang mit Gefahrstoffen, zentral fuer Schadstoffsanierungen im Abbruch.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Schutz von Beschaeftigten und der Umwelt beim Umgang mit gefaehrlichen Stoffen am Arbeitsplatz. Im Abbruch- und Sanierungsbereich ist sie besonders relevant beim Umgang mit Asbest, kuenstlichen Mineralfasern, PCB, PAK und anderen Schadstoffen. Die Verordnung verpflichtet den Arbeitgeber zur Gefaehrdungsbeurteilung, zur Einhaltung von Grenzwerten und zur Bereitstellung geeigneter Schutzausruestung. Sie wird durch Technische Regeln fuer Gefahrstoffe (TRGS) konkretisiert, die detaillierte Handlungsanweisungen fuer bestimmte Stoffe und Taetigkeiten enthalten. Verstoesse gegen die Gefahrstoffverordnung koennen zu empfindlichen Bussgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen fuehren.
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