Recht & Genehmigungen

TRGS 521

Technische Regel fuer Gefahrstoffe zum Umgang mit alten kuenstlichen Mineralfasern (KMF) bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten.

Die TRGS 521 regelt den sicheren Umgang mit alten kuenstlichen Mineralfasern (KMF) bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Alte KMF-Produkte, die vor 1996 eingebaut wurden, koennen krebserregende Fasern freisetzen und muessen daher nach den Vorgaben der TRGS 521 entfernt werden. Die Regel legt Schutzmassnahmen wie das Tragen von Schutzanzuegen und Atemschutzmasken, die staubarme Demontage und die Verpackung in reissfesten Saecken fest. Die Entsorgung erfolgt als gefaehrlicher Abfall. In Berliner Gebaeuden aus den 1970er und 1980er Jahren sind KMF-haltige Daemmstoffe weit verbreitet. Die TRGS 521 ist fuer Abbruchunternehmen neben der TRGS 519 eine der wichtigsten technischen Regeln.

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