Asbestsanierung nach TRGS 519

Asbest entdeckt? Wir sanieren sicher.

Sie haben bei Renovierung oder Abriss Asbest vermutet oder entdeckt? Wichtig: nichts selbst entfernen. Wir sind ein zertifizierter Fachbetrieb nach TRGS 519, schätzen die Lage schnell ein und sanieren sicher – von der Abschottung über die Freimessung bis zur Entsorgung mit Nachweis.

Das sollten Sie tun

  • Ruhe bewahren – ungestörter Asbest ist nicht akut gefährlich
  • Bereich nicht betreten, nichts aufwirbeln oder abschleifen
  • Fachbetrieb mit TRGS-519-Zulassung kontaktieren
  • Fotos machen und Lage beschreiben

Das sollten Sie lassen

  • Nicht selbst entfernen, bohren, brechen oder kehren
  • Material nicht im Hausmüll entsorgen
  • Keine unqualifizierten Helfer beauftragen

So sanieren wir Asbest

1

Soforteinschätzung

Schildern Sie die Lage – wir melden uns schnell und schätzen die Dringlichkeit ein.

2

Sichere Sanierung

Abschottung, Unterdruck und Schutzausrüstung nach TRGS 519.

3

Freimessung

Nach der Sanierung wird die Luft gemessen und freigegeben.

4

Entsorgung mit Nachweis

Fachgerechte Entsorgung als Sondermüll inkl. lückenloser Dokumentation.

Asbest entdeckt – die ersten Stunden entscheiden wenig

Das ist die wichtigste Nachricht vorweg: Ungestörter, fest gebundener Asbest ist keine akute Gefahr. Gefährlich sind freigesetzte Fasern, und die entstehen erst beim Bohren, Brechen, Sägen, Schleifen, Kehren oder Hochdruckreinigen. Wenn Sie eine verdächtige Platte gefunden und nicht bearbeitet haben, ist nichts passiert, was sich nicht in Ruhe klären ließe.

Falsch wäre jetzt nur eines: das Material selbst aufnehmen, um es „schnell wegzuräumen". Genau dabei entsteht der Schaden, den es vorher nicht gab.

1.Bereich nicht weiter betreten und nichts abkehren oder absaugen – ein Haushaltsstaubsauger bläst Fasern durch den Filter zurück in den Raum
2.Türen schließen, bei Staubentwicklung im Raum zusätzlich lüften und den Raum verlassen
3.Fotos machen – Bauteil, Zustand, Umgebung, gerne mit Maßstab im Bild
4.Baujahr des Gebäudes prüfen – vor 1993 ist Asbest wahrscheinlich, danach unwahrscheinlich
5.Arbeiten stoppen, falls gerade saniert oder abgerissen wird, und alle Beteiligten informieren
6.Fachbetrieb kontaktieren und die Lage schildern

Woran Sie Asbest erkennen

Sicherheit gibt nur die Laboranalyse – aber Bauteil und Baujahr grenzen den Verdacht gut ein:

BauteilTypisches BaujahrBindung
Wellplatten auf Dach oder Carport (Eternit)1950 – 1990fest
Fassaden- und Balkonplatten1950 – 1990fest
Floor-Flex-Bodenplatten, Cushion-Vinyl1960 – 1985fest
Schwarzer Fliesen- oder Bodenkleber1960 – 1985fest
Fensterkitt, Blumenkästen1960 – 1980fest
Nachtspeicheröfen1960 – 1977schwach
Brandschutzverkleidungen, Leichtbauplatten1960 – 1990schwach
Spritzasbest an Stahlträgern1960 – 1979schwach

Der Unterschied zwischen fest und schwach gebunden entscheidet über den gesamten Aufwand: Fest gebundenes Material enthält 10 bis 15 Prozent Asbest in Zement und setzt im intakten Zustand kaum Fasern frei. Schwach gebundenes – Spritzasbest, Leichtbauplatten – enthält bis zu 60 Prozent und gibt schon bei Erschütterung Fasern ab. Mehr dazu unter Asbest erkennen und sanieren.

Wie schlimm ist ein einmaliger Kontakt?

Das Risiko durch Asbest ist ein Dosisrisiko: Es steigt mit Faserkonzentration und Dauer der Belastung. Ein einmaliger, kurzer Kontakt mit einer intakten Platte ist etwas völlig anderes als jahrelanges Arbeiten in belasteter Luft. Wer versehentlich in eine Platte gebohrt hat, sollte den Bereich feucht abwischen lassen statt zu kehren, die Kleidung nicht ausschütteln und den Raum bis zur Klärung nicht als Aufenthaltsraum nutzen.

Wenn Sie sich Sorgen um eine konkrete Exposition machen, ist das eine Frage für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt – nicht für ein Abbruchunternehmen. Wir können Ihnen sagen, was verbaut ist und wie es sicher rauskommt.

Probenahme und Analyse

Eine Materialprobe kostet 400 bis 1.500 Euro je nach Probenzahl und wird von einem unabhängigen Sachverständigenbüro genommen, nicht vom ausführenden Betrieb. Das ist kein Formalismus: Ohne belastbaren Befund kalkuliert jeder Anbieter ein anderes Risiko, und Sie vergleichen Angebote, die nicht dasselbe meinen.

Der Befund entscheidet dann über alles Weitere – ob überhaupt saniert werden muss, mit welchem Verfahren, und ob ein Schwarzbereich mit Unterdruckhaltung nötig ist. Warum das Gutachten die günstigste Position im Projekt ist, steht unter Schadstoffgutachten: Pflicht oder Kür?.

Was die Sanierung kostet

MaterialKosten
Eternit-Wellplatten (Dach)20 – 35 €/m²
Fassadenplatten25 – 45 €/m²
Floor-Flex-Platten15 – 30 €/m²
Asbesthaltiger Fliesenkleber25 – 45 €/m²
Leichtbauplatten (schwach gebunden)50 – 100 €/m²
Spritzasbest80 – 200 €/m²

Typische Projekte: ein Garagendach mit 20 m² liegt bei 1.200 bis 2.000 Euro, ein Hausdach mit 120 m² bei 5.000 bis 8.000 Euro. Die vollständige Aufstellung mit Deponiegebühren steht unter Asbestentsorgung Kosten, die Entsorgungsseite unter Asbest entsorgen Berlin.

Als Mieter, Vermieter oder Eigentümer

Als Mieter informieren Sie die Vermieterseite schriftlich und dokumentieren den Fund mit Fotos. Die Beseitigung ist Sache der Eigentümerseite, nicht Ihre. Arbeiten Sie nicht selbst daran – auch nicht „nur kurz".

Als Vermieter greifen Ihre Verkehrssicherungspflichten, sobald Fasern freigesetzt werden können. Bei intaktem, fest gebundenem Material besteht in der Regel kein sofortiger Handlungszwang; bei beschädigten Bauteilen oder schwach gebundenem Asbest schon.

Als Eigentümer vor einer Sanierung oder einem Abriss ist der Befund ohnehin die Grundlage jeder Kalkulation. Planen Sie das Gutachten vor die Angebotseinholung, nicht danach.

Anzeige und Ausführung

Asbestarbeiten sind der Arbeitsschutzbehörde – in Berlin dem LAGetSi – mindestens sieben Tage vor Beginn anzuzeigen und dürfen nur von Betrieben mit behördlich anerkannter Sachkunde nach TRGS 519 ausgeführt werden. Wir übernehmen Anzeige, Sanierung, Freimessung und Entsorgung mit Nachweis; die vollständige Leistung steht unter Asbestsanierung.

Häufige Fragen zu Asbest

Ist Asbest sofort gefährlich?

Fest gebundener, ungestörter Asbest ist meist nicht akut gefährlich. Gefährlich wird es, wenn Fasern freigesetzt werden – beim Bohren, Brechen, Schleifen oder Abriss. Deshalb: nichts selbst machen, sondern einen Fachbetrieb rufen.

Darf ich Asbest selbst entfernen?

Bei schwach gebundenem Asbest, in gewerblichen Objekten und in vermietetem Wohnraum ist das ausgeschlossen – dort dürfen nur Fachbetriebe mit Sachkunde nach TRGS 519 arbeiten. Kleine Mengen fest gebundenen Materials im selbst genutzten Wohnraum sind rechtlich nicht dasselbe, wir raten aber dringend ab: Die zugelassene Verpackung gibt es nicht im Baumarkt, und ein Bruch beim Abnehmen kontaminiert die Fläche darunter.

Wie schnell können Sie helfen?

Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden und stimmen einen kurzfristigen Termin ab. Schildern Sie uns die Lage am besten direkt telefonisch.

Woran erkenne ich, ob es wirklich Asbest ist?

Bauteil und Baujahr grenzen den Verdacht ein: Bei Gebäuden vor 1993 ist Asbest wahrscheinlich, typisch sind Eternit-Wellplatten auf Dach oder Carport, Floor-Flex-Bodenplatten, schwarzer Fliesenkleber, Fensterkitt und Nachtspeicheröfen. Sicherheit gibt aber nur eine Laboranalyse – eine Materialprobe kostet 400 bis 1.500 Euro.

Ich habe versehentlich in eine Asbestplatte gebohrt – was jetzt?

Nicht kehren und nicht mit dem Haushaltsstaubsauger absaugen, der bläst Fasern durch den Filter zurück in den Raum. Den Bereich feucht abwischen lassen, die Kleidung nicht ausschütteln und den Raum bis zur Klärung nicht als Aufenthaltsraum nutzen. Das Risiko durch Asbest ist ein Dosisrisiko: Ein einmaliger kurzer Kontakt ist etwas anderes als jahrelange Belastung. Bei Sorgen um eine konkrete Exposition ist Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die richtige Adresse.

Was mache ich als Mieter, wenn ich Asbest finde?

Informieren Sie die Vermieterseite schriftlich und dokumentieren Sie den Fund mit Fotos. Die Beseitigung ist Sache der Eigentümerseite, nicht Ihre – arbeiten Sie nicht selbst daran. Bei intaktem, fest gebundenem Material besteht in der Regel kein sofortiger Handlungszwang, bei beschädigten Bauteilen oder schwach gebundenem Asbest schon.

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