Genehmigung & Abbruchanzeige
Abrissgenehmigung in Berlin
Bevor ein Gebäude in Berlin abgerissen werden darf, ist in der Regel eine Abbruchanzeige nach § 61 Abs. 3 BauO Bln beim Bezirksamt erforderlich. Das klingt komplizierter, als es ist – denn wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie: von der Prüfung der Genehmigungspflicht über die Schadstoffprüfung bis zur Einreichung und zum Abriss.
So läuft die Genehmigung ab
Prüfung der Genehmigungspflicht
Wir klären, ob eine Abbruchanzeige genügt oder ob Denkmal-, Milieu- oder Baumschutz ein eigenes Verfahren auslöst.
Unterlagen & Schadstoffe
Wir stellen Lageplan, Baubeschreibung und Standsicherheitsnachweis zusammen und prüfen auf Asbest, KMF und PCB.
Abbruchanzeige einreichen
Einreichung beim zuständigen Bezirksamt nach § 61 Abs. 3 BauO Bln – vollständig, damit die Monatsfrist nicht neu startet.
Abriss starten
Nach Ablauf der Frist führen wir den Abriss termingerecht aus – inklusive Entsorgung und Entsorgungsnachweisen.
Brauche ich in Berlin eine Abrissgenehmigung?
In Berlin ist der Abbruch der meisten Gebäude nicht genehmigungs-, sondern anzeigepflichtig: Sie müssen die Beseitigung dem Bauaufsichtsamt Ihres Bezirks mindestens einen Monat vorher anzeigen (§ 61 Abs. 3 BauO Bln). Eine echte Genehmigung im Sinne eines Antragsverfahrens braucht es nur in Sonderfällen – bei Denkmalschutz, in Milieuschutzgebieten, beim Abriss von Wohnraum und bei geschütztem Baumbestand. Rechnen Sie für den gesamten Genehmigungsteil mit 1.000 bis 4.000 Euro und mit vier bis zwölf Wochen Vorlauf.
Umgangssprachlich heißt das trotzdem „Abrissgenehmigung". Entscheidend ist nicht der Begriff, sondern welches der Verfahren auf Ihr Objekt zutrifft – und die laufen in Berlin nebeneinander, nicht alternativ.
| Fall | Verfahren | Vorlauf | Zuständig |
|---|---|---|---|
| Garage, Gartenhaus, Carport, kleine freistehende Gebäude | verfahrensfrei | keiner | – |
| Wohn- und Gewerbegebäude im Regelfall | Abbruchanzeige | mind. 1 Monat | Bauaufsicht des Bezirks |
| Denkmalgeschütztes Gebäude | denkmalrechtliche Genehmigung | mehrere Monate | Untere Denkmalschutzbehörde |
| Gebäude im sozialen Erhaltungsgebiet (Milieuschutz) | Genehmigung nach § 172 BauGB | 4 – 12 Wochen | Stadtentwicklungsamt |
| Abriss von bestehendem Wohnraum | Zweckentfremdungsgenehmigung | 4 – 12 Wochen | Wohnungsamt des Bezirks |
| Geschützter Baumbestand auf dem Grundstück | Fällgenehmigung nach BaumSchVO | 4 – 8 Wochen | Umwelt- und Naturschutzamt |
| Asbest-, KMF- oder PCB-Arbeiten | Anzeige nach TRGS 519 | mind. 7 Tage | LAGetSi |
Ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus im Milieuschutzgebiet braucht also die denkmalrechtliche Genehmigung, die Genehmigung nach Erhaltungsverordnung, die Zweckentfremdungsgenehmigung *und* die Abbruchanzeige. Diese Verfahren laufen bei verschiedenen Ämtern und lassen sich nur teilweise parallel führen – das ist der häufigste Grund, warum Abbruchtermine platzen.
Abbruchanzeige oder Genehmigung – wo liegt der Unterschied?
Die Abbruchanzeige ist eine Mitteilung, kein Antrag. Sie brauchen keine Freigabe abzuwarten: Widerspricht das Bauaufsichtsamt nicht innerhalb eines Monats, dürfen Sie abreißen. Deshalb ist die Vollständigkeit der Unterlagen so wichtig – eine Nachforderung setzt die Frist praktisch neu in Gang.
Eine Genehmigung dagegen ist ein Verwaltungsakt, den Sie beantragen und abwarten müssen. Sie wird geprüft, kann mit Auflagen versehen oder versagt werden. In Milieuschutzgebieten etwa versagen die Bezirke den Abriss regelmäßig, wenn kein gleichwertiger Wohnraum ersetzt wird.
Die dritte Kategorie ist verfahrensfrei: kein Antrag, keine Anzeige. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei – Standsicherheit der Nachbarbebauung, Arbeitsschutz, Abfallrecht, Denkmal- und Baumschutz gelten unverändert. Wie die Verfahren bundesweit auseinanderlaufen, erklärt der Ratgeber Abrissgenehmigung: Wann ist ein Abriss genehmigungspflichtig?; die Abgrenzung zum Neubauverfahren steht unter Baugenehmigung vs. Abbruchgenehmigung.
Diese Unterlagen verlangt das Bezirksamt
Für eine vollständige Abbruchanzeige in Berlin brauchen Sie in der Regel:
Der häufigste Fehler: Die Anzeige geht ohne belastbares Schadstoffgutachten raus. Bei Gebäuden vor Baujahr 1993 fragt die Bauaufsicht praktisch immer nach – und bis der Befund vorliegt, steht das Projekt. Warum das Gutachten keine Kür ist, steht unter Schadstoffgutachten: Pflicht oder Kür?.
Was kostet eine Abrissgenehmigung in Berlin?
Die Verwaltungsgebühr selbst ist der kleinste Posten. Teuer sind die Unterlagen, die Sie dafür beibringen müssen:
| Position | Kosten | Wer erstellt sie |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr Abbruchanzeige | 100 – 500 € | Bezirksamt |
| Standsicherheitsnachweis | 500 – 2.000 € | Nachweisberechtigte:r / Statik |
| Schadstoffgutachten | 400 – 1.500 € | Sachverständigenbüro |
| Lageplan / Auszug Liegenschaftskarte | 30 – 300 € | Vermessungsamt oder ÖbVI |
| Abbruch- und Entsorgungskonzept | im Angebot enthalten | Abbruchunternehmen |
| Denkmalrechtliche Genehmigung (Sonderfall) | gesonderte Gebühr | Denkmalschutzbehörde |
In Summe sollten Sie 1.000 bis 4.000 Euro einplanen – ein Betrag, der in vielen Abbruchangeboten nicht enthalten ist. Prüfen Sie beim Angebotsvergleich ausdrücklich, ob der Genehmigungsteil mit drinsteckt. Alle übrigen Kostenpositionen eines Abbruchs sind unter Hausabriss Kosten aufgeschlüsselt.
Wie lange dauert das Verfahren?
Für ein unbelastetes Einfamilienhaus ohne Schutzstatus ist der Ablauf überschaubar: rund zwei Wochen für Gutachten und Unterlagen, dann die Monatsfrist der Anzeige – nach etwa sechs Wochen kann der Bagger anrücken.
Ein Praxishinweis: Die Trennung der Hausanschlüsse liegt nicht beim Abbruchunternehmen, sondern bei den Versorgern – und die brauchen erfahrungsgemäß am längsten. Beauftragen Sie die Abmeldung parallel zur Anzeige, nicht danach.
Zuständig ist Ihr Bezirksamt – nicht der Senat
In Berlin wird die Abbruchanzeige nicht zentral bearbeitet, sondern beim Bauaufsichtsamt des Bezirks, in dem das Grundstück liegt. Formulare, Gebühren und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich zwischen den zwölf Bezirken spürbar:
Wir arbeiten in allen zwölf Bezirken und in Brandenburg – eine Übersicht der Einsatzgebiete finden Sie unter Standorte.
Sonderfälle, die Projekte kippen
Milieuschutz. In sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 BauGB ist der Abriss von Wohngebäuden genehmigungspflichtig und wird häufig versagt. Prüfen Sie die Gebietslage, bevor Sie ein Grundstück kaufen – nicht danach.
Denkmalschutz. Ist das Gebäude in der Berliner Denkmalliste eingetragen, ist der Abriss die absolute Ausnahme und nur bei nachgewiesener wirtschaftlicher Unzumutbarkeit denkbar. Details unter Denkmalschutz und Abbruch.
Baumschutz. Die Berliner Baumschutzverordnung schützt Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Zusätzlich gilt bundesweit ein Fällverbot vom 1. März bis 30. September. Wer die Fällgenehmigung zu spät beantragt, verliert schnell eine halbe Saison.
Nachbarschaft. Bei Doppel- und Reihenhäusern brauchen Sie eine Beweissicherung und eine Sicherung der Trennwand. Was Nachbarn dulden müssen und was nicht, steht unter Nachbarschaftsrecht beim Abbruch.
Was passiert bei einem Abriss ohne Anzeige?
Der Abbruch ohne erforderliche Anzeige oder Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Bauordnung und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Gravierender sind meist die Folgen daneben: Die Bauaufsicht kann die Arbeiten stilllegen, bei denkmalgeschützten oder milieugeschützten Objekten kommt die Anordnung zur Wiederherstellung in Betracht, und die Bauherrschaft haftet zivilrechtlich für Schäden an der Nachbarbebauung. Auch der Versicherungsschutz kann entfallen.
Ebenso wenig verzichtbar ist die abfallrechtliche Dokumentation: Bauschutt aus dem Abbruch ist nachweispflichtig, und die Nachweise brauchen Sie spätestens bei der nächsten Prüfung. Wie das in Berlin läuft, erklärt Entsorgungsnachweis Berlin.
Wir übernehmen die Abbruchanzeige für Sie
Die Lula Bau GmbH führt Abbrüche in Berlin und Brandenburg aus und wickelt den Genehmigungsteil auf Wunsch komplett mit ab: Prüfung der Verfahrensart, Beauftragung des Schadstoffgutachtens, Statik-Nachweis, Abbruchanzeige beim Bezirksamt und anschließend der Abbruch und Rückbau selbst. Sie haben einen Ansprechpartner statt fünf – und ein Festpreisangebot, in dem die Genehmigungskosten sichtbar ausgewiesen sind. Alles zu unseren Abrissarbeiten in Berlin oder direkt zur kostenlosen Erstberatung.
Häufige Fragen zur Abrissgenehmigung in Berlin
Brauche ich in Berlin eine Abrissgenehmigung?
Für die meisten Abbrüche ist in Berlin eine Abbruchanzeige nach § 61 Abs. 3 BauO Bln beim Bezirksamt erforderlich, keine Genehmigung im Antragsverfahren. Bei Denkmalschutz, Milieuschutz, dem Abriss von Wohnraum oder geschütztem Baumbestand kommt jeweils ein zusätzliches Genehmigungsverfahren hinzu. Wir prüfen das für Ihr Vorhaben.
Wie lange dauert die Abbruchanzeige?
Nach Einreichung gilt eine Frist von einem Monat, innerhalb derer das Bauaufsichtsamt widersprechen kann. Rechnet man Gutachten und Unterlagen hinzu, vergehen im Regelfall vier bis sechs Wochen bis zum Abbruchbeginn. Wir reichen vollständig ein, damit keine Nachforderung die Frist neu in Gang setzt.
Was kostet eine Abrissgenehmigung in Berlin?
Die Verwaltungsgebühr des Bezirksamts liegt bei 100 bis 500 Euro. Teurer sind die erforderlichen Unterlagen: Standsicherheitsnachweis 500 bis 2.000 Euro, Schadstoffgutachten 400 bis 1.500 Euro, Lageplan 30 bis 300 Euro. In Summe sollten Sie mit 1.000 bis 4.000 Euro rechnen.
Welches Amt ist in Berlin zuständig?
Die Abbruchanzeige geht an das Bauaufsichtsamt des Bezirks, in dem das Grundstück liegt – nicht an den Senat. Bei Denkmalschutz kommt die Untere Denkmalschutzbehörde hinzu, bei Milieuschutz das Stadtentwicklungsamt, beim Abriss von Wohnraum das Wohnungsamt und bei Baumfällungen das Umwelt- und Naturschutzamt desselben Bezirks.
Wann ist ein Abriss verfahrensfrei?
Verfahrensfrei sind unter anderem Garagen, Gartenhäuser, Carports und kleine freistehende Gebäude. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Standsicherheit der Nachbarbebauung, Arbeitsschutz bei Schadstoffen, Abfallrecht sowie Denkmal- und Baumschutz gelten unverändert.
Brauche ich ein Schadstoffgutachten für die Anzeige?
Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1993 fragt die Bauaufsicht praktisch immer nach einem Schadstoffkataster. Ohne belastbaren Befund lässt sich weder die Anzeige vollständig einreichen noch der Abbruch seriös kalkulieren – Asbest, KMF und PCB verändern Verfahren und Preis erheblich.
Kann der Abriss im Milieuschutzgebiet abgelehnt werden?
Ja. In sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 BauGB ist der Abriss von Wohngebäuden genehmigungspflichtig und wird regelmäßig versagt, wenn kein gleichwertiger Wohnraum ersetzt wird. Klären Sie die Gebietslage vor dem Grundstückskauf, nicht danach.
Was passiert bei einem Abriss ohne Anzeige?
Der Abbruch ohne erforderliche Anzeige oder Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Bauordnung und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Bauaufsicht kann die Arbeiten zudem stilllegen, bei geschützten Objekten kommt eine Wiederherstellungsanordnung in Betracht, und der Versicherungsschutz kann entfallen.
Übernehmen Sie die Genehmigung komplett?
Ja. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Abwicklung: Prüfung der Verfahrensart, Schadstoffgutachten, Statik-Nachweis, Abbruchanzeige beim Bezirksamt und den Abriss selbst – Sie haben einen Ansprechpartner und ein Festpreisangebot mit ausgewiesenen Genehmigungskosten.
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