Schadstoffe im Altbau: Der komplette Überblick
Wer einen Altbau sanieren, umbauen oder abreißen möchte, muss vorab wissen, welche Schadstoffe im Gebäude lauern können. Je nach Baujahr und Gebäudetyp kommen unterschiedliche gefährliche Materialien in Betracht. Eine professionelle Schadstoffuntersuchung vor Baubeginn ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch die Gesundheit aller Beteiligten.
Warum ist eine Schadstoffuntersuchung Pflicht?
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verpflichten Bauherren und Auftragnehmer, vor Abbruch- und Sanierungsarbeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Bei Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, ist eine Schadstoffuntersuchung durch einen Sachverständigen dringend empfohlen – bei Verdacht auf Asbest sogar zwingend erforderlich.
Die wichtigsten Schadstoffe im Überblick
Asbest
Einsatzzeitraum: 1930er bis 1993 (Verbot in Deutschland) Vorkommen: Dachplatten (Eternit), Fassadenverkleidungen, Fußbodenbeläge (Floor-Flex), Rohrleitungen, Brandschutzverkleidungen, Putze, Fliesenkleber, Nachtspeicheröfen Gefahr: Krebserregend (Lungenkrebs, Mesotheliom, Asbestose) beim Einatmen freigesetzter Fasern Sanierung: Nach TRGS 519, Meldung an LAGetSi erforderlich Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Einsatzzeitraum: 1950er bis 1989 (Verbot) Vorkommen: Dauerelastische Fugenmassen (besonders Betonfertigteilbauten der 1960er/70er), Farben, Deckenplatten, Kondensatoren in Leuchtstofflampen Gefahr: Krebserregend, schädigt Immunsystem, Leber und Nervensystem, gasen aus Fugenmassen in Raumluft aus Sanierung: Nach TRGS 521, Interventionswert 300 ng/m³ Raumluft Künstliche Mineralfasern (KMF)
Einsatzzeitraum: Ab 1950er Jahre, kritisch vor Juni 1996 Vorkommen: Wärmedämmung in Dächern, Fassaden, Zwischenwänden und Geschossdecken, Rohrisolierungen Gefahr: Alte KMF (vor 1996) krebsverdächtig, Reizung von Atemwegen, Haut und Augen Sanierung: Nach TRGS 521, Entsorgung als gefährlicher Abfall in KMF-Säcken Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Einsatzzeitraum: Bis in die 1970er Jahre verbreitet Vorkommen: Teerhaltige Klebstoffe (Parkettkleber, Schwarzkleber), Teerpappe und Dachbahnen, Gussasphalt, Fugenvergussmassen Gefahr: Krebserregend (insbesondere Benzo[a]pyren), kommen über Hautkontakt und Einatmen in den Körper Sanierung: Nach TRGS 551, Entsorgung als Sondermüll Blei
Einsatzzeitraum: Bis in die 1970er Jahre Vorkommen: Wasserleitungen (Bleirohre, besonders in Berliner Gründerzeitbauten), Bleifarben und Bleimennige als Rostschutzanstrich, Bleiverglasungen Gefahr: Giftig, schädigt Nervensystem, Nieren und Blutbildung, besonders gefährlich für Kinder Sanierung: Austausch der Bleirohre, Entfernung von Bleifarben unter Staubschutz Holzschutzmittel (PCP, Lindan, DDT)
Einsatzzeitraum: 1960er bis 1989 (PCP-Verbot) Vorkommen: Dachstühle, Holzbalkendecken, Fachwerk, Holzverkleidungen – insbesondere in Gebäuden mit sichtbaren Holzkonstruktionen Gefahr: PCP ist krebserregend und lebertoxisch, Lindan schädigt das Nervensystem, gasen langfristig in die Raumluft aus Sanierung: Entfernung behandelter Hölzer oder Versiegelung, Raumluftmessung empfohlen Einsatzzeitraum: Ab 1960er Jahre, besonders in Fertighäusern der 1960er–1980er Vorkommen: Spanplatten, Sperrholz, Ortschaumprodukte (Harnstoff-Formaldehyd-Schaum), Bodenbelagsklebstoffe Gefahr: Reizt Augen und Atemwege, bei hoher Konzentration krebserregend, charakteristischer stechender Geruch Sanierung: Austausch belasteter Platten, Versiegelung der Oberflächen, Verbesserung der Belüftung Schadstoffe nach Baujahr
Gründerzeit und Vorkriegsbauten (vor 1945)
Bleirohre in der Trinkwasserinstallation (in Berlin sehr verbreitet) Bleifarben als Rostschutz und Deckanstrich Teerhaltige Materialien in Kellerabdichtungen und Dachflächen (PAK) Asbest in späteren Sanierungen (ab 1930er) Holzschutzmittel in Dachstühlen (oft bei Nachkriegssanierungen aufgetragen) Wirtschaftswunder und Nachkriegsbauten (1950er–1960er)
Asbest in nahezu allen Varianten (Spritzasbest, Eternit, Bodenbeläge) PCB in Fugenmassen bei Plattenbauten und Betonfertigteilbauten KMF (alte Mineralwolle) als Dämmung PAK in Parkettkleber und Dachbahnen Holzschutzmittel (PCP, Lindan) in Dachstühlen Bauboom der 1970er und 1980er
Asbest weiterhin verbreitet (bis 1993) PCB in Fugenmassen und Farben (bis 1989) KMF als Standarddämmstoff (bis 1996 alter Typ) Formaldehyd in Spanplatten und Fertighäusern PAK in Schwarzklebern für Parkett (bis ca. 1970er) Was sollte vor einer Sanierung geprüft werden?
Empfohlene Untersuchungen je nach Gebäude:
1.Immer untersuchen: Asbest (bei Gebäuden vor 1993), PCB (bei Gebäuden mit Fugenmassen der 1960er–80er), KMF (bei Dämmstoffen vor 1996)
2.Bei Gründerzeitbauten zusätzlich: Bleirohre und Bleifarben, teerhaltige Abdichtungen
3.Bei Gebäuden mit Holzkonstruktionen: Holzschutzmittel (PCP, Lindan)
4.Bei Fertighäusern der 1960er–80er: Formaldehyd in Spanplatten
5.Grundsätzlich empfohlen: Raumluftmessung auf flüchtige Schadstoffe
Kosten einer Schadstoffuntersuchung
| Untersuchung | Kosten |
|---|
| Einzelproben (Asbest, KMF, PAK) | 80 – 250 € je Probe |
| Raumluftmessung (PCB, Formaldehyd) | 500 – 1.500 € je Raum |
| Umfassendes Schadstoffgutachten | 2.000 – 8.000 € |
| Holzschutzmittelanalyse | 150 – 400 € je Probe |
Wann das Gutachten zwingend ist, klärt Schadstoffgutachten: Wann Pflicht?; die Sanierungspreise stehen unter Schadstoffsanierung Kosten.
Häufige Fragen zu Schadstoffen im Altbau
Welche Schadstoffe kommen in Altbauten am häufigsten vor?
An erster Stelle Asbest – in Dach- und Fassadenplatten, Bodenbelägen, Fliesenklebern und Brandschutzverkleidungen. Danach folgen alte Mineralwolle (KMF), teerhaltige Kleber und Abdichtungen (PAK), PCB in Fugenmassen von Fertigteilbauten sowie Holzschutzmittel wie PCP und Lindan in Dachstühlen.
Ab welchem Baujahr muss ich mit Schadstoffen rechnen?
Als Faustregel gilt Baujahr vor 1993 für Asbest, vor 1996 für alte Mineralwolle, 1955 bis 1975 für PCB in Fugenmassen und bis Mitte der 1970er-Jahre für teerhaltige Parkettkleber. Maßgeblich ist nicht nur das Baujahr, sondern auch das Datum der letzten Sanierung.
Kann ich in einem belasteten Altbau wohnen bleiben?
Bei fest gebundenen, unbeschädigten Materialien in der Regel ja. Kritisch sind ausgasende Quellen wie PCB-Fugen und schwach gebundener Asbest – hier entscheiden Raumluftmessungen über den Handlungsbedarf. Während einer Sanierung ist der betroffene Bereich in jedem Fall abzuschotten.
Wer bezahlt die Schadstoffsanierung im Mietshaus?
Die Sanierung von Gebäudeschadstoffen fällt in die Verantwortung des Eigentümers, da sie den ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes betrifft. Bei einer Modernisierung können Teile der Kosten umlagefähig sein – die reine Gefahrenbeseitigung dagegen nicht.
Lula Bau GmbH – Ihr Spezialist für Schadstoffe im Altbau
Als Fachunternehmen für Schadstoffsanierung kennen wir die typischen Belastungen in Berliner Altbauten. Wir koordinieren die Schadstoffuntersuchung, erstellen ein Sanierungskonzept und führen die Entfernung durch – von Asbest über PCB bis zu Holzschutzmitteln. Auch bei Entkernung und Abbruch sind Sie bei uns richtig. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.