Baufeldfreimachung: Ablauf und Planung
Bevor ein Neubau errichtet werden kann, muss das Baufeld vorbereitet werden. Die Baufeldfreimachung umfasst alle Maßnahmen, die nötig sind, um ein Grundstück baureif zu machen – von der Rodung über den Abbruch bestehender Gebäude bis zur Bodenvorbereitung.
Was ist eine Baufeldfreimachung?
Die Baufeldfreimachung umfasst:
Wann ist eine Baufeldfreimachung erforderlich?
Eine Baufeldfreimachung wird benötigt, wenn:
Der Ablauf Schritt für Schritt
Phase 1: Planung und Genehmigungen
Phase 2: Rodung und Vegetationsbeseitigung
Die Rodung muss außerhalb der Vegetationsperiode erfolgen (Oktober bis Februar):
Phase 3: Abbruch bestehender Bauwerke
Phase 4: Unterirdische Räumung
Phase 5: Bodenvorbereitung
Typische Zeitrahmen
Maschinen und Gerät
Je nach Projektumfang kommen zum Einsatz: Mobilbagger (14–50 Tonnen), Kettenbagger für schwieriges Gelände, Radlader zum Verladen, Muldenkipper für den Erdtransport, Siebanlagen zur Bodentrennung und Walzen zur Verdichtung.
Berliner Besonderheiten
Häufige Fragen zum Ablauf der Baufeldfreimachung
In welcher Reihenfolge wird ein Baufeld geräumt?
Erst die Bestandsaufnahme mit Kampfmittelabfrage und Leitungsauskunft, dann Fällungen und Rodung, anschließend der Abtrag und die getrennte Lagerung des Oberbodens, danach Rückbau von Fundamenten, Platten und Einfriedungen, zuletzt Planum und Verdichtung.
Wann muss die Baufeldfreimachung abgeschlossen sein?
Vor Beginn der Erdarbeiten für den Neubau. Da Fällgenehmigungen an Fristen gebunden sind und Fällungen außerhalb der Vegetationsperiode auszuführen sind, beginnt die Planung idealerweise im Herbst des Vorjahres.
Was passiert mit dem abgetragenen Oberboden?
Er wird getrennt gelagert – in Mieten von höchstens etwa 2 m Höhe, damit das Bodenleben erhalten bleibt – und nach Abschluss der Bauarbeiten für Grünflächen wiederverwendet. Nach § 202 BauGB ist er zu erhalten und darf nicht einfach mit abgefahren werden. Mehr unter Erdaushub entsorgen.
Wer koordiniert die verschiedenen Gewerke?
Sinnvollerweise ein Anbieter, der Rodung, Abbruch, Erdbau und Entsorgung selbst ausführt. Werden die Leistungen einzeln vergeben, entstehen Schnittstellen, Wartezeiten und Zuständigkeitslücken – gerade bei Kampfmittelfreigabe und Leitungstrennung.
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